GUTSCHEINE
nicht einlösbar im Restaurant
Es handelt sich um einen Mehrzweck-Gutschein (gemäß § 3 Abs 13 UStG). Der Gutschein stellt keinen steuerbaren Umsatz dar;
die Umsatzsteuer wird erst bei Einlösung entsprechend der konsumierten Leistung berechnet.
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Der Gutschein kann in der Weigelsdorfer Glasmanufaktur, Pottendorferstrasse 24-28 und auf dieglaswelt.at eingelöst werden
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